Das #Grundgesetz hat die #Spannung zwischen #Individuum und #Gemeinschaft im #Sinne der #Gemeinschaftsbezogenheit und #Gemeinschaftsgebundenheit der #Person #entschieden.
#BVerfGE 4, 7, 15f.
Das #Grundgesetz hat die #Spannung zwischen #Individuum und #Gemeinschaft im #Sinne der #Gemeinschaftsbezogenheit und #Gemeinschaftsgebundenheit der #Person #entschieden.
#BVerfGE 4, 7, 15f.
Sofern man eine #Gewährleistung von #Handlungsfreiheit durch das #Grundgesetz in Art. 2 Abs 1 GG #umfassend sieht, so besteht diese nur, soweit sie nicht #Rechte #anderer verletzt, gegen #verfassungsmäßige #Ordnung oder das #Sittengesetz verstößt.
Der #Einzelne muss sich #Schranken gefallen lassen, die der #Gesetzgeber zur #Pflege und #Förderung des #sozialen #Zusammenlebens ... zieht.
#BVerfGE 4, 7, Rn. 32
Das #Grundgesetz ist #wirtschaftspolitisch #Neutral. Der #Verfassungsgeber habe sich nicht #ausdrücklich für ein #bestimmtes #Wirtschaftssystem entschieden, was de #Ermöglichungsbedingung für das #Verfolgen #sachgemäßer #Wirtschaftspolitik sei.
#Neutralität als #Ermöglichungsbedingung
#Wirtschaftspolitische #Neutralität; #Marktwirtschaft; #Entscheidung
#BVerfGE 4, 7, Rn. 39 ff.