Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gilt auch für eine Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopf-Schulter-Tuch, einen Niqab, trägt. Diese Entscheidung ist am Donnerstag am Düsseldorfer Verwaltungsgericht gefallen.
Gesicht soll erkennbar sein: Düsseldorfer Gericht weist Klage verschleierter Autofahrerin ab
Gesicht soll erkennbar sein: Düsseldorfer Gericht weist Klage verschleierter Autofahrerin ab
Gesicht soll erkennbar sein: Düsseldorfer Gericht weist Klage verschleierter Autofahrerin ab
Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gilt auch für eine Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopf-Schulter-Tuch, einen Niqab, trägt. Diese Entscheidung ist am Donnerstag am Düsseldorfer Verwaltungsgericht gefallen.