Ich vermute mal, der Messerschleifer wird noch arbeiten, denn er ist von Verboten ausgenommen. Allerdings sollten Menschen die ihn aufsuchen, ihre Messer und Scheren gut verpacken, sonst kann es schnell teuer werden.
Hier gilt die 3-Handgriffe-Regel: das Messer (etc.) muss so verstaut sein, dass es mit mehr (!) als drei Handgriffen erreichbar ist.
Das heißt? Messer in eine Schachtel, die Schachtel in eine Tüte, die Tüte in eine weitere Tüte und die in den Rucksack.
Verrückte Welt, die in der Praxis nichts verhindern helfen wird!
Die 3-Hangriff-Regel findet sich im Waffengesetz:
Und die Polizei Köln warnt ausdrücklich, dass bei Messern die gekauft werden, dann nur ein gesicherter Transport zulässig ist.
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