"Die Staatsanwaltschaft Köln will aber zumindest die Gewinne einziehen, die Olearius persönlich bei Cum-Ex-Geschäften gemacht hat. Es geht um 43,5 Millionen Euro. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) haben die Kölner Staatsanwälte nun einen Etappensieg errungen.
Demnach ist ein Einziehungsverfahren möglich - und der Bundesgerichtshof hat dieses Verfahren mit seiner heutigen Entscheidung auch selbst eingeleitet. Der BGH entschied außerdem, dass die Beweise, die im Strafprozess gegen Olearius bereits erhoben wurden, in dem Einziehungsverfahren gleichfalls verwendet werden dürfen."
Der Ball liegt nun wieder beim #LandgerichtBonn: "Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts Bonn entscheiden, ob die 43,5 Millionen Euro auch tatsächlich eingezogen werden. Wie das Verfahren ausgeht, ist offen. Es ist aber nicht ganz unwahrscheinlich, dass es zu der Einziehung kommt."
tagesschau.de/wirtschaft/olearius-cum-ex-vermoegen-bgh-100.html
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