Als #Knallzeuge wird in der #Rechtssprache ein #Zeuge bezeichnet, der bestimmte #Tatsachen nicht aus eigener #visueller #Wahrnehmung wiedergeben kann, sondern aus seiner bloß #akustischen Wahrnehmung auf bestimmte Tatsachen #rückschließt.
Als #Knallzeuge wird in der #Rechtssprache ein #Zeuge bezeichnet, der bestimmte #Tatsachen nicht aus eigener #visueller #Wahrnehmung wiedergeben kann, sondern aus seiner bloß #akustischen Wahrnehmung auf bestimmte Tatsachen #rückschließt.