In NÖ wurde gestern eine 20-jährige Frau von einem PKW-Lenker angefahren, in den an die Straße angrenzenden Acker geschleudert und folglich schwer verletzt. Die Polizei Niederösterreich berichtet dies so: »dürfte der 37-jährige Pkw-Lenker beim Vorbeifahren eine 20-jährige Frau aus dem Bezirk Mistelbach, die er vermutlich aufgrund der Dunkelheit und der dunklen Bekleidung der Frau übersehen habe, erfasst haben.«[^1]
Wenn in einer Presseaussendung schon über die Unfallursachen spekuliert wird: Sollte dann nicht solche, für die es wenigstens eine Grundlage in der StVO gibt vorrangig benannt werden? Fahren auf Sicht? Den Verkehrsverhältnissen angepasste Geschwindigkeit?
Viel wichtiger als die Frage, ob die zu Fuß Gehende nun hell genug angezogen war, ist ja wohl, ob der Autolenker die Geschwindigkeit so gewählt hatte, dass er ein Hindernis rechtzeitig erkennen und davor auch noch anhalten kann. Das hatte er offensichtlich falsch eingeschätzt.
#Verkehrssicherheit #zuFuß #Unfall #Polizei #Presse #Berichterstattung #VictimBlaiming
[^1]: https://polizei.gv.at/noe/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=5731597865375847544E553D&pro=0
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