"Im Jahr 2024 wurden in Deutschland Erbschafts- und Schenkungssteuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Dem stehen Steuerbegünstigungen bei der Übertragung von Vermögen in Höhe von 17 Milliarden Euro gegenüber. Diese beinhalten nicht die Freibeträge für normale Vermögen, sondern betreffen überwiegend große Vermögen im Millionen- oder Milliardenbereich."
https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-71721.htm