Der #Grundrechtseingriff IV

Die #Schranken des #vorbehaltlosen #Grundrechts, also dem #Grundrecht, das nicht mit einem #geschriebenen #Gesetzesvorbehalt #ausgestattet ist, ergeben sich aus #anderen #Grundrechten.

Sog. #verfassungsimmanente #Schranken. #Ungeschriebene #Schranken, die sich aus der #systematischen #Auslegung des #Grundgesetzes ergeben im #Sinn der #Einheit der #Verfassung.

#Schrankenschranke #Grundrechtsschranke

#Vorlesung 6,3 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger