#Grenze der #Kausalität:

Ein #Verhalten ist dann nicht als #ursächlich für einen #Erfolg anzusehen, wenn es von einem anderen #Geschehensverlauf dergestalt #überholt wird, dass es für die #Erklärung des #Erfolgseintritt​s keinerlei #Bedeutung mehr hat.
#BGH #NStZ 1989, 431

#Abgebrochene #Kausalität;

#Unterscheidung #Erfolgsstraftat und #Versuchsstraftat; bzw. #Erfolg und #Versuch;

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 07a

#Kausalitätsproblem

#Ursächlich ist jede #Bedingung eines #Erfolges die nicht #hinweggedacht werden kann, ohne dass der #konkrete #Erfolg #entfällt

#Apothekerfall #Bottropp
Das #Vorenthalten der #Chance auf #Lebensverlängerung ist im #konkreten #Fall #statistisch (!) und #gutachterlich (!) als #Herbeiführen des #Todes einer #Mindestanzahl an #Personen zu #werten und damit #Kausal im #Sinn von #Tötugsdelikten - #Mord o.ä.

#Kausalität

#Rostalski, GA2018, 700
#Strafrecht I
#Vorlesung 07