https://www.youtube.com/watch?v=DrnQ73Ffi18
Der #Grundrechtseingriff III
Nach #Art. 19 Abs. 1 S. 2 #Grundgesetz muss das #grundrechtseinschränkende #Gesetz das je #eingeschränkte #Grundrecht #ausdrücklich nennen.
#Schrankenschranke #Grundrechtsschranke
#Wesensgehaltsgarantie Art. 19 Abs. 2 GG
Der #Kerninhalt eines jeden #Grundrechts muss von #Eingriffen #unangetastet bleiben.
Ist für jedes #Grundrecht #gesondert zu #bestimmen.
#Absolut / #Relativ #Wesensgehalt
#Vorlesung 6,3 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger
#Öffentlich #wirksame #Referenz
Die #Bedingungen, unter denen #Referenz #wirksam ist sind bereits immer #vorhanden, weil die #Wirksamkeit der #Referenz #zusammen mit #Bedingungen zur #Welt kommt. Insofern ist #Gesellschaft ein #Würfelspiel, bei dem die #jeweilige #Anordnung von #Punkten fest steht, insofern #Spiel, als dass die #Möglichkeit der #Bedingungen des #Würfelns von der #momentanen #Konfiguration #unangetastet bleibt.
#Mail #Kusanowsky vom 05.02.2015