#Staatstrojaner-Einsatz:
#BGH zieht rote Linie bei #Messenger-Überwachung
Der #BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per #Quellen- #TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.
Werden #Messenger-Dienste wie #WhatsApp, #Signal oder #Telegram von der #Polizei überwacht, darf dies kein Freibrief für den Zugriff auf das gesamte digitale Vorleben eines Verdächtigen sein...









