Nachahmung einer Synchronstimme per KI: Was das Urteil des LG Berlin II bedeutet
> Das Landgericht Berlin II hat diese Frage mit seinem Urteil vom 20. August 2025 (Az. 2 O 202/24) erstmals umfassend beantwortet. Im Mittelpunkt stand die unerlaubte Nachahmung einer Synchronstimme mithilfe von KI-Technologie – und die Entscheidung dürfte für die gesamte Branche weitreichende Konsequenzen haben.


