📌 Priestergewand auf Facebook: strafbar
Das OLG Hamm bestätigt: Wer kirchliche Amtskleidung öffentlich zeigt, kann nach § 132a StGB verurteilt werden. Ein Profilhinweis oder eine private Weihe schützt nicht, wenn das Bild wie ein echtes Amtsoutfit wirkt. Frühzeitige Prüfung kann Strafen vorbeugen. #Strafrecht #OLGHamm #SocialMedia #Amtsanmaßung






