Das Landgericht Osnabrück (Az. 18 O 117/26) hat auf Antrag der indielux GmbH gegen eine eher kleinen Vertreiber von das Produkt „FoxESS Avocado 22 Pro Speicher für Balkonkraftwerke 2kWh“ eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Allerdings war der Antragsgegner PRIME SOLAR SOLUTIONS UG nicht zur Verhandlung erschienen, so das ein Versäumnisurteil erging und die Einstweilige Verfügung erstmal Rechtskraft hat.
Dagegen ist nun aber Einspruch erhoben worden und es gibt am 29.7 eine mündliche Verhandlung und danach eine Urteilsverkündung.
Es scheint als würden beide Gerichte den Vertrieb solcher Geräte als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 8, 3, 3a, 5 UWG) in Verbindung mit § 3 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) einstufen.
Hintergrund ist das eine Dauereinspeisung mit 800 VA zu einer dauerhaften Überhitzung und damit Alterung der Kabel führen kann. Ob diese Gefahr bei einer Einspeisung die jeweils dem aktuellen Hausverbrauch folgt (gemessen via Shelly oder IR Lesekopf am Zähler), auch besteht ist offen.
Wir gehen davon aus, dass das Urteil erstmal nur die beurteilten Verkäufer und Geräte betrifft.
https://energyload.eu/energiewende/balkon-solar/balkonsolar-verbot/
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