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Während eine Initiative dem vor 33-Jahren getöteten #Obdachlosen gedenkt, #sollen der #Gewaltprävention in Brandenburg die Mittel gekürzt werden. 23 Morde zwischen 1990 und 2007, Zeugnisse grauenhafter Gewalttaten und von der Gefühlskälte der Täter, Beispiele für unwillige Polizeiermittlungen und das Wegschauen der Gesellschaft.
Doch die #Opferperspektive muss um ihre Finanzierung bangen.
Mord an Emil Wendland in Brandenburg: Aus der Vergangenheit nichts gelernt

Während eine Initiative dem vor 33-Jahren getöteten Obdachlosen gedenkt, sollen der Gewaltprävention in Brandenburg die Mittel gekürzt werden.

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Köln-Chorweiler: Häuser am Höfenweg in Merkenich sollen abgerissen und neu gebaut werden

Köln-ChorweilerHäuser am Höfenweg in Merkenich sollen abgerissen und neu gebaut werden

Von

Christopher Dröge

17.04.2025, 10:54 Uhr

Lesezeit 3 Minuten

Die Mietshäuser am Höfenweg sollen einem modernen Wohnquartier weichen.

Copyright: Christopher Dröge

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Die fast ein Jahrhundert alten Mietshäuser sollen weichen. Dafür soll in dem neuen Merkenicher Wohnquartier auch eine Kita entstehen. 

Wie viele andere Stadtteile im Bezirk Chorweiler soll auch Merkenich ein neues Wohnquartier erhalten – allerdings nicht auf einer bisherigen Brachfläche am Ortsrand, sondern im zentral gelegenen Höfenweg.

Nach einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, den die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG beantragt hat, soll die bestehende Wohnbebauung des Abschnittes zwischen den Hausnummern 46 bis 76 erneuert und verdichtet werden – die bestehenden Gebäude müssen den Plänen weichen. Das geht aus einer Vorlage der Verwaltung in der Bezirksvertretung Chorweiler hervor, die diese in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen hatte.

Neues Wohnquartier mit Kita geplant

Die vier Mehrfamilienhäuser auf den betreffenden Grundstücken umfassen 34 Wohneinheiten und stammen aus den 1930er Jahren. Das hohe Alter ist den Häusern anzumerken – vor allem in Bezug auf die Wohnungsgrundrisse, den Schall- und Wärmeschutz, sowie der Barrierefreiheit entsprechen sie nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Eine Sanierung ist nach Einschätzung der Kölner Verwaltung nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen durchführbar, das städtebauliche Konzept sieht daher den Abriss und Neubau der Gebäudezeile vor.

Ersetzt werden sollen sie durch neue Wohngebäude mit jeweils drei Stockwerken und einem Staffelgeschoss. Neu hinzukommen sollen zwei weitere, kleinere Wohnhäuser hinter der bestehenden Häuserzeile – insgesamt soll das neue Gebäude-Ensemble so 72 Wohneinheiten umfassen. Der weitläufige, asphaltierte Garagenhof soll einem begrünten Innenhof weichen, der Spielmöglichkeiten für Kinder und weitere Begegnungsflächen bieten soll.

Eine gute Nachricht für Merkenich aber ist vor allem das Vorhaben, im nordöstlichen Bereich des Areals eine neue Kindertagesstätte mit fünf Gruppen anzusiedeln – damit soll der eklatante Mangel an Kinderbetreuungsplätzen verbessert werden, unter dem der Stadtteil schon geraume Zeit leidet. Ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist ebenfalls vorgesehen.

Mieterschutz und Ersatzwohnungen nach Abriss geplant

Für die 34 Mietparteien, die die Häuser zurzeit noch bewohnen, ist dies möglicherweise nur ein geringer Trost, sie werden bis 2028 ausziehen müssen. „Manche der Mieter wohnen seit 50 oder 60 Jahren dort, das sollte nicht vergessen werden“, sagte Rainer Stuhlweißenburg, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU in der Bezirksvertretung.

Laut Stuhlweißenburg hatte es im Vorfeld unter den Bewohnern Unmut gegeben, da es versäumt worden sei, sie frühzeitig zu informieren. Die CDU habe daraufhin mit der Wohnungsbaugesellschaft Gespräche geführt, „weil wir wissen wollten, wie mit den Mietern umgegangen werden wird“, so Stuhlweißenburg.

In den Gesprächen habe die Wohnungsgenossenschaft jedoch glaubhaft versichert, dass das Versäumnis bedauert werde und dass man die Mieter inzwischen über die Pläne in Kenntnis gesetzt habe. Jede Mietpartei werde einen eigenen Ansprechpartner bekommen, auch soll diesen in den neuen Gebäuden eine Ersatzwohnung angeboten werden, sodass sie wieder an ihren alten Wohnort zurückziehen können, sofern sie das wünschen.

Stuhlweißenburg begrüßte diese Bemühungen, die sozialen Nachteile für die angestammten Mieter abzufedern, „daher kann die CDU nach diesen Gesprächen dem Projekt auch zustimmen“, sagte er. Gerade die Pläne für eine Kita seien ein großer Pluspunkt, doch gab Stuhlweißenburg, zu bedenken, dass diese keine schnelle Linderung versprächen, denn bis diese in Betrieb gehe, würden fünf bis zehn Jahre ins Land gehen. „Wir brauchen früher eine neue Kita in Merkenich, das muss möglich sein. Die Stadt muss hier auch selbst aktiv werden“, sagte er.

Die Verwaltung hingegen sieht das Planungsverfahren am Höfenweg als schnellsten Weg, eine Kita in Merkenich anzusiedeln, so Marie Kötterheinrich, eine Vertreterin des Stadtplanungsamtes. „Für das Vollverfahren rechnen wir mit drei Jahren“, sagte sie. „Ein Satzungsbeschluss ist bis 2028 machbar, anschließend kann der Bauantrag gestellt werden“. Mit dessen Bearbeitung und der eigentlichen Bauphase werden weitere Jahre vergehen.

#abgerissen #chorweiler #gebaut #hauser #hofenweg #merkenich #sollen

Christopher Dröge

schreibt für das Stadtteil-Ressort des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Jahrgang 1979, studierte an der Universität zu Köln Sachen, die mit G anfangen (Germanistik, Geschichte und Geografie). Seit 2010 als freiberuflicher Journalist und Autor tätig, schreibt für verschiedene Kölner Lokalmedien. Seit 2020 auch für die KStA-Stadtteile, hier vor allem über den Kölner Norden.

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Reproduktive RechteGoogle und Meta sollen Anzeigen über Abtreibung blockiert haben

Wer bei Meta oder Google mithilfe von Werbeanzeigen über reproduktive Gesundheit informieren möchte, kann Probleme bekommen. Zwei NGOs berichten, wie solche Anzeigen gelöscht werden – während fragwürdige Angebote online gehen dürfen. Die Tech-Konzerne verteidigen sich.


28.03.2024 um 17:55 Uhr
Lea Binsfeld – in Öffentlichkeitkeine Ergänzungen Viele Menschen sind auf Zugang zu digitaler Aufklärung über Gesundheitsthemen angewiesen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com National Cancer Institute

Meta und Google sollen vermehrt Werbeanzeigen blockiert haben, die zu Informationen über Abtreibung und reproduktive Gesundheitsversorgung führen. Das geht aus einem gemeinsamen Bericht der Organisationen MSI Reproductive Choices und Center for Countering Digital Hate (CCDH) hervor. Nutzer:innen in mehreren Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas seien auf diese Weise Informationen vorenthalten worden. Die Konzerne haben sich hierzu gegenüber dem britischen Guardian geäußert. Meta sagte, es werde die Ergebnisse prüfen; Google wies die Vorwürfe zurück.

MSI setzt sich für den Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung ein und bietet in über 30 Ländern sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste an, darunter Vasektomien und Schwangerschaftsabbrüche. Der gemeinnützigen Organisation zufolge wurden ihre Anzeigen mit Informationen zur sexuellen Gesundheit von Meta abgelehnt oder gelöscht.

Im Austausch mit lokalen Gesundheitsdienstleistern aus 10 Ländern haben die beiden Organisationen untersucht, wie gut sich Nutzer:innen auf den Plattformen zu Abtreibung informieren können. Sie stellten fest, dass Google und Meta die Verbreitung seriöser Informationen behinderten, etwa indem sie bestimmte Werbeanzeigen nicht zuließen. Zusätzlich sollen die Plattformen es versäumt haben, gegen bedenkliche Inhalte vorzugehen.

Verschwörungserzählung über „kleine, aber sehr mächtige Gruppe“

Der Bericht kommt zu dem Schluss: Gesundheitsdienstleister seien nicht in der Lage, Menschen die notwendige Beratung und Versorgung zukommen zu lassen. Die Einschränkung zuverlässiger Informationen untergrabe das Grundrecht der Nutzer:innen auf medizinische Aufklärung.

Zugleich beschreiben die NGOs, wie falsche und irreführende Inhalte offenbar ohne Hindernisse Verbreitung fanden. Nach Angaben von MSI und dem CCDH erlaubte Meta in Ghana und Mexiko etwa Anti-Abtreibungs-Anzeigen, die bis zu 8,8 Millionen Mal aufgerufen wurden. Außerdem sei dargestellt worden, Abtreibungsmedikamente würde „hohe Risiken“ für Frauen bergen und Schwangerschaftsabbrüche würden von „kleinen, aber sehr mächtigen Gruppen“ gefördert. Meta sagte gegenüber dem Guardian: „Wir verbieten Anzeigen, die Fehlinformationen enthalten“. Google bemängelte: Der „Bericht enthält kein einziges Beispiel für regelwidrige Inhalte“.

MSI Vietnam teilte mit, dass Facebook-Werbung entfernt wurde, die verschiedene Verhütungsmethoden beworben hatte. Und Begriffe wie „Schwangerschaftsmöglichkeiten“ wurden als Verstoß gegen die Richtlinien von Google gemeldet, berichtete MSI Ghana. Google erklärte hierzu: Werbeanzeigen zu diesen Begriffen seien in Ghana nicht verboten. Ein Grund für die Ablehnung der Inhalte könnten Google-Richtlinien gegen zielgerichtete Werbung aufgrund sensibler Gesundheitsdaten wie Schwangerschaft sein.

Ähnliche Ergebnisse bei weiteren Untersuchungen

Die Untersuchung der Organisationen ist nicht die erste ihrer Art. Ähnliche Beobachtungen machte etwa das Center for Intimacy Justice (CIJ) im Januar 2022. Es veröffentlichte einen Bericht, in dem es Metas Umgang mit Gesundheitsanzeigen für Frauen und Menschen nicht binären Geschlechts beschrieb. Demnach hätten Facebook und Instagram solche Inhalte abgelehnt. An Männer gerichtete Werbung für Potenzmittel oder Gleitgel sei hingegen häufig auf den Plattformen aufgetaucht.

Eine Recherche des kenianischen Kollektivs Fumbua aus dem vergangenen Jahr zeigte, wie auf Facebook und Google selbst Anzeigen zu gesundheitlich schädlichen Produkte für Frauen zugelassen wurden. Darunter fanden sich dem Bericht zufolge etwa Vaginalbälle aus Kräutern, die angeblich „reinigen“ und vor Gebärmutterhalskrebs schützen sollten. Das „Steaming“, bei dem man über einer Schüssel mit kochendem Wasser sitzt, wurde demnach als Behandlung gegen Endometriose angepriesen. Das Kollektiv warnte, dass solche wissenschaftlich nicht belegten Anwendungen zu Entzündungen führen könnten.

Meta sei hier nach eigenen Angaben bloß den eigenen Richtlinien gefolgt, wie der Konzern dem Guardian mitteilte: „Wir entfernen Inhalte, die schädliche Wundermittel für Gesundheitsprobleme bewerben, wenn allgemein davon ausgegangen wird, dass die Behandlungen direkt zum Risiko schwerer Verletzungen oder des Todes beitragen“.

Wanjiru Nguhi, Leiterin der Untersuchungen, sagte der britischen Zeitung: „Am alarmierendsten ist, wie frei diese Anzeigen verfügbar sind.“ Es könnten nicht nur schädliche Dinge verkauft, sondern auch öffentlich beworben werden. Google, Meta und YouTube seien somit nicht nur Teil dieses gefährlichen Systems, sondern profitierten auch dadurch.

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Author: Lea Binsfeld

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#abtreibung #anzeigen #blockiert #google #rechte #reproduktive #sollen

Reproduktive Rechte: Google und Meta sollen Anzeigen über Abtreibung blockiert haben

Wer bei Meta oder Google mithilfe von Werbeanzeigen über reproduktive Gesundheit informieren möchte, kann Probleme bekommen. Zwei NGOs berichten, wie solche Anzeigen gelöscht werden – während fragwürdige Angebote online gehen dürfen. Die Tech-Konzerne verteidigen sich.

netzpolitik.org

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Polizeinotruf 110Anrufende in Notfallsituationen sollen automatisch geortet werden

Standortdaten von Menschen in Notsituationen werden automatisch an die zuständigen Leitstellen übermittelt. Für den Notruf 112 ist das bereits gängige Praxis. In Deutschland soll nun auch die Polizei die Standortdaten bekommen, wenn jemand die 110 anruft und Hilfe braucht.


21.03.2024 um 13:53 Uhr
Lea Binsfeld – in Datenschutzeine Ergänzung Bei einem Einsatz von Rettungskräften oder der Polizei sind Schnelligkeit und Genauigkeit gefordert. CC-BY 2.0 Sebastian Rittau

Um in Notsituationen schnell helfen zu können, müssen Feuerwehr oder Rettungsdienste wissen, wo sich Personen in Not befinden. Wo und was passiert ist, sind die ersten Fragen an der europaweiten Notruf-Hotline 112. Doch nicht immer kennen die Anrufenden ihren genauen Standort oder können ihn in einer Stresssituation verständlich durchgeben. Eine automatische Ortung der Anruf-Geräte – und somit der Verletzten und Gefährdeten – kann in solchen Momenten lebensrettend sein.

Beim Rettungs-Notruf ist es daher in vielen europäischen Ländern möglich, die Anrufenden automatisiert schnell und effizient zu orten, das gibt eine EU-weite Richtlinie vor. Neben der 112 gibt es in Deutschland auch den Polizei-Notruf 110. Dort wurden bisher wegen Datenschutzbedenken keine genauen Ortungsdaten genutzt. Ein Pilotprojekt soll das nun ändern.

Mehrere Wege zur automatischen Standortermittlung

Die Position von Anrufenden aus dem Festnetz wird durch die Installationsadresse des Telefonanschlusses oder die Postadresse der Anrufenden ermittelt. Es gibt jedoch mittlerweile wesentlich mehr Notruf-Anrufe von Mobiltelefonen. 78 Prozent der 112-Notrufe im Jahr 2021 wurden von Mobiltelefonen aus getätigt, wie aus einem Bericht über die Wirksamkeit der europäischen Notrufnummer hervorgeht.

Mobile Geräte können netzbasiert geortet werden, das heißt über Funkzellen in der Nähe. Wie genau diese Ortung ist, hängt von der Region ab. In dicht besiedelten Räumen mit vielen Mobilfunk-Antennen kann ein Standort auf etwa 500 Meter genau geschätzt werden. Auf dem Land sinkt die Genauigkeit teils auf mehrere Kilometer. Eine präzisere Standortermittlung kann direkt über das Gerät erfolgen. Entweder passiert das über eine zuvor installierte Anwendung oder über Advanced Mobile Location (AML) – ein Protokoll, das auf fast allen Mobiltelefonen läuft.

Die via AML übermittelbaren Daten aller Notrufe in Deutschland fließen an zwei zentrale Stellen. Das sind die Berliner Feuerwehr und die Integrierte Leitstelle Freiburg im Breisgau Hochschwarzwald. Beim Notruf an die 112 werden die Informationen von dort an die zuständigen Leitstellen der Feuerwehr oder Rettungsstellen weitergegeben.

Auch bei Anrufen an die 110 bekommt die Leitstelle solche Ortungsdaten – bloß die Weiterleitung an die lokalen Polizei-Leitstellen war wegen unklarer Rechtslage bisher nicht erlaubt. Die Polizei nutzte also die ungenauere und aufwändige Technik der netzbasierten Ortung.

Polizei soll Standortdaten bekommen

Das soll sich nun ändern: Anrufende sollen auch für die Polizei über AML ortbar sein. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Tobias Keber stimmte einem bundesweiten Pilotbetrieb zu.


Keber kritisierte, dass bislang die Rechtsgrundlage für die automatische Übermittlung der Daten an die Polizei fehle. Der Standort hilfloser Menschen dürfe nur im Einzelfall ermittelt werden. Was genau mit den Daten gemacht werden dürfe, müsse genau geregelt werden. Dies gelte insbesondere bei der Polizei. Denn sie muss nicht nur in Notlagen helfen, sondern auch bei Anhaltspunkten für Straftaten ermitteln, erklärte ein Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten.

Zunächst hatte Keber deswegen Bedenken. Daher stellt er die Bedingung: Datenschutzvorgaben müssten beachtet werden. Insbesondere müsse eine strenge Zweckbindung gegeben sein, die Standortdaten dürfen also nur zur Hilfe und nicht zur Strafverfolgung erfolgen – etwa um jemanden zu orten, der die 110 wählt, weil gerade bei ihm eingebrochen wird. Keber warnte davor, dass Menschen sonst aus Angst vor der automatisierten Standortübermittlung davor zurückschrecken, den Notruf zu wählen.

Um die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, prüft das baden-württembergische Innenministerium nun, ob Änderungen im Landespolizeigesetz oder sogar auf Bundesebene erforderlich sind.

So funktioniert AML

Wenn jemand eine Notrufnummer wählt und auf dem Gerät AML funktioniert, werden auf dem benutzten Mobiltelefon WLAN und Satellitenortung wie GPS aktiviert. Das Gerät ermittelt damit seine Position bis auf wenige Meter genau und überträgt sie an einen Endpunkt. Für Deutschland sind das die Leistellen in Berlin und Freiburg. Von dort werden die übermittelten Informationen an eine lokale Leitstelle weitergeleitet. Bei den Endpunkten werden die Standortdaten nach einer Stunde gelöscht. Lediglich technische Daten wie Zeitstempel, Netzbetreiber und Genauigkeiten der Positionsdaten bleiben zu Evaluationszwecken gespeichert.

Für die Übermittlung der Daten müssen die Endnutzer:innen nichts tun. Hierzulande passiert das standardmäßig über eine nicht sichtbare SMS. Üblich ist auch eine Übermittlung mit HTTPS, dafür ist jedoch eine Datenverbindung notwendig. Welcher Transportweg genau verwendet wird, hängt vom Land ab, aus dem der Notruf stammt, sowie vom Betriebssystem des Geräts.

Android-Handys können mit dem Emergency Location Service (ELS) – das ist Googles Implementation von AML – die Standortdaten sowie die Sprache des mobilen Geräts per SMS und HTTPS-Nachricht übermitteln. Weitere Zusatzinformationen wie hinterlegte medizinische Informationen oder die automatisierte Erkennungen von Stürzen können nicht geteilt werden. Eine Übermittlung kann auch über Roaming erfolgen, dann aber nur per HTTPS. Android-Geräte, auf denen keine Google-Dienste laufen, unterstützen AML nicht.

Apples iPhones können mit AML nur die Standortdaten per SMS übermitteln. Die Bereitstellung von Zusatzinformationen oder die Übertragung via Roaming sind nicht verfügbar. Das geht aus einem Bericht der European Emergency Number Association (EENA) hervor, eine Nichtregierungsorganisation, die das Ziel hat, notrufbearbeitende Stellen in Europa besser zu vernetzen.

Die Standortübermittlung beim Notruf ist bei Android- und Apple-Geräten standardmäßig aktiviert. Solange keine Notrufnummer angerufen wird, ist keine Ortung des Geräts durch die Leitstellen möglich. Eine Deaktivierung ist bei einigen Android-Versionen möglich, wird aber von den Leitstellen ausdrücklich nicht empfohlen.

Barrierefreiheit beim Notruf

Laut der europäischen Richtlinie müssen Endnutzer:innen mit Behinderung gleichwertige Möglichkeiten zu Notrufen geboten werden. Dazu zählt auch die Lokalisierung in einer Notsituation. Im Report über die europäische Notrufnummer ist beschrieben, wie Menschen mit Einschränkungen wie Sprach- oder Hörschädigungen Notrufe tätigen können.

In 22 EU-Staaten und Norwegen ist es möglich, über eine SMS an die 112 den Notdienst zu erreichen. In Deutschland geht das nicht – hier sind Menschen, die in einer Notfallsituation nicht (mehr) hören oder sprechen können, auf zusätzliche Medien angewiesen. In dem recht unwahrscheinlichen Fall, dass ihnen ein Faxgerät zu Verfügung steht, können sie seit 2002 ein Notruf-Fax absenden. Dabei sind Rückfragen kaum möglich.

Eine Alternative ist die 2021 ins Leben gerufene Anwendung nora. Mit ihr können Nutzende textbasiert kommunizieren und ihren Standort sowie weitere Informationen übermitteln. Sie müssen dafür jedoch vorher die App herunterladen und sich registrieren.

Weiterhin können Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung den Tess-Relay-Dienst nutzen. Über ihn wird der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- bzw. Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Auch hier ist eine Vorregistrierung erforderlich.

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Author: Lea Binsfeld

https://www.bachhausen.de/polizeinotruf-110-anrufende-in-notfallsituationen-sollen-automatisch-geortet-werden/

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Polizeinotruf 110: Anrufende in Notfallsituationen sollen automatisch geortet werden

Standortdaten von Menschen in Notsituationen werden automatisch an die zuständigen Leitstellen übermittelt. Für den Notruf 112 ist das bereits gängige Praxis. In Deutschland soll nun auch die Polizei die Standortdaten bekommen, wenn jemand die 110 anruft und Hilfe braucht.

netzpolitik.org

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Wenn Behörden in der EU über Staatsgrenzen hinweg Daten tauschen möchten, braucht es teils immer noch Papier und Stift. Das neue Gesetz für ein interoperables Europa soll helfen und Behörden zu mehr Abstimmungen verpflichten. Fachleute kritisieren, dass quelloffene Software dabei zu kurz kommt.

Das Gesetz verpflichtet Behörden zum Zusammenarbeiten. (Symbolbild) – Public Domain DALL-E-3 (office worker in public administration 90ies, bauhaus style, reduced minimalist geometric shape); Bearbeitung: netzpolitik.org

Europäische Bürger:innen dürfen sich in der Union frei bewegen. Sie dürfen in andere Mitgliedstaaten fahren, dort einkaufen gehen, Selfies an ihre Familie verschicken – sogar ohne Roaminggebühren – sich dort verlieben, trennen, neu verlieben und verloben. Aber wenn es ans Heiraten geht, dann wird es kompliziert, oder zumindest manchmal langsam.

Denn um zu heiraten, muss man mit Behörden reden, und die müssen in ihre Datenbanken schauen. Und diese Datenbanken sind zwischen Mitgliedsstaaten oft untereinander noch nicht interoperabel. Wenn dann eine Bürgerin in einem Land etwas auf einer Behörde erledigen will, kann es deshalb zu Verzögerungen kommen. Im schlimmsten Fall müssen Informationen zwischen Datenbanken per Hand mit Stift und Papier transferiert werden. Das verschwendet die Zeit von Beamt:innen und Bürger:innen.

Alle Seiten sehen die Notwendigkeit

Hier soll ein Gesetz helfen, dass die EU-Institutionen gerade fertigstellen. Das trägt den handlichen Namen „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union“, kurz: Gesetz für ein interoperables Europa. Dieses Gesetz legt für Behörden in der ganzen Union fest, wie sie zukünftig darauf hinarbeiten sollen, dass ihre Datenbanken untereinander kommunizieren können.

„Die Bürger:innen verdienen es, öffentliche Dienstleistungen schnell und grenzübergreifend zu erhalten, in ganz Europa“, sagte am Montag Ivars Ijabs. Der lettische Liberale ist Berichterstatter des Europaparlaments für das Vorhaben. „Viele Milliarden europäischer Finanzmittel sind schon vergeudet worden, wir hätten einen entsprechenden Rechtsakt schon früher gebraucht. Aber besser spät als gar nicht.“

Rat und Parlament hatten sich schon im November auf einen gemeinsamen Text geeinigt. Gestern stimmte das Parlament dem Kompromiss zu. Sobald die zuständigen Minister:innen noch einmal formell ihre Zustimmung geben, kann das Gesetz in Kraft treten.

Auswirkungen in Betracht ziehen

Bloß, wie bringt man Behörden dazu, interoperabel zu sein? Die EU möchte das in kleinen Schritten tun: Behörden müssen demnach eine Bewertung durchführen, sobald sie Regeln verändern wollen, die sich auf den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten beziehen. Die betroffene Behörde muss dann einschätzen, welche Auswirkungen die geplante Änderung auf den Datenaustausch hat und für wen das wichtig sein könnte.

Eine Bewertung hat aber keine verpflichtenden Folgen für Behörden eines Mitgliedstaates: Das Ergebnis „sollte in Betracht gezogen werden“, heißt es in der fertigen Version des Gesetzes.

Keine Pflicht zu Open Source

Nun braucht es neben Regeln oft auch noch weiteres Werkzeug, um Datenbanken miteinander über Grenzen hinweg miteinander zu verbinden. Das können etwa Leitlinien sein oder auch komplette Software. Damit die Behörden in den Mitgliedstaaten nicht reihenweise Insellösungen entwickeln, verpflichtet das neue Gesetz Behörden künftig dazu, ihre Lösungen auf Anfrage weiterzugeben. Dabei müssen sie auch eventuelle Versionsverläufe und den dokumentierten Quellcode weitergeben. Ausnahmen sieht das Gesetz vor, wenn eine Lösung urheberrechtlich geschützt ist oder es um kritische Infrastruktur oder die nationale Sicherheit geht.

Was das neue Gesetz nicht enthält, ist eine Verpflichtung zu Open Source. Behörden müssen ihre Lösungen nicht allgemein zugänglich machen, sondern nur anderen Behörden und nur auf Anfrage. Die Free Software Foundation Europe hatte sich vehement für stärkere Regeln in diese Richtung eingesetzt, letztendlich gibt es nur eine Bevorzugung: Wenn eine Open-Source- und eine Closed-Source-Lösung gleich viel können, gleich viel kosten und gleich sicher sind, dann muss eine Behörde dem Gesetz zufolge die Open-Source-Lösung wählen.

Zudem soll es ein zentrales „Portal für ein interoperables Europa“ geben, das einige besonders empfehlenswerte Lösungen auch für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Diese müssen entweder eine Lizenz haben, die eine Weiterverwendung ermöglicht, oder gleich quellofen sein. Behörden können auch selbst entscheiden, eine Lösung auf dem Portal zur Verfügung zu stellen – Open ist also nur eine Option.

Zivilgesellschaft darf beraten

Verwalten soll diesen Austausch ein neu geschaffener Interoperabilitätsausschuss. Der soll etwa der EU-Kommission empfehlen, wie einzelne Lösungen kompatibler gemacht werden könnten, oder Leitlinien zum Teilen der Lösungen festlegen.

Mitreden sollen dabei Vertreter:innen der Kommission und der Mitgliedstaaten. Der Europäische Ausschuss der Regionen, die EU-Cybersicherheitsagentur und das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit sollen als Beobachter eingeladen werden. Wer im Ausschuss nicht vertreten ist, sind Entwickler:innen von freier Software. Das hatte die Free Software Foundation Europe ebenfalls erfolglos gefordert.

Der Ausschuss darf aber unabhängige Expert:innen einladen, um ihre Meinung einzuholen. Außerdem soll eine „Interoperabilitäts-Gemeinschaft“ den Ausschuss beraten. In dieser sollen Behörden, aber auch Unternehmen, Zivilgesellschaft und Forschung vertreten sein.

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Author: Maximilian Henning

https://www.bachhausen.de/interoperables-europa-behoerden-sollen-datenaustausch-besser-abstimmen/

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Interoperables Europa: Behörden sollen Datenaustausch besser abstimmen

Wenn Behörden in der EU über Staatsgrenzen hinweg Daten tauschen möchten, braucht es teils immer noch Papier und Stift. Das neue Gesetz für ein interoperables Europa soll helfen und Behörden zu mehr Abstimmungen verpflichten. Fachleute kritisieren, dass quelloffene Software dabei zu kurz kommt.

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Asylsuchende sollen künftig eine Bezahlkarte statt Bargeld bekommen, darin sind sich Bund und Länder einig. Doch ob dafür Bundesgesetze geändert werden müssen, führt in der Ampelkoalition zu Streit. Wir erklären die Wunschliste der Länder.

Bezahlkarte statt Bargeld wollen Bund und Länder. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Bruno Kelzer

Im November einigten sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Länderchef:innen, dass Asylsuchende künftig vorrangig Bezahlkarten statt Bargeld bekommen sollen. „Sollten dafür angesichts der konkreten Ausgestaltung der Bezahlkarte gesetzliche Anpassungen notwendig sein, wird die Bundesregierung diese zeitnah auf den Weg bringen“, hieß es im Beschluss zu „Humanität und Ordnung“ weiter. Doch jetzt gibt es zwischen den Ampelparteien in der Bundesregierung neuen Streit.

Laut einem Bericht der Tagesschau zweifeln vor allem die Grünen daran, dass Gesetzesänderungen überhaupt nötig sind. SPD und FDP seien verärgert und überrascht vom Widerstand. FDP-Fraktionsvize Wolfgang Kubicki beschwört gegenüber der Bild einen möglichen Bruch der Koalition herauf. Doch um welche Änderungen geht es überhaupt?

Bundesweite Mindeststandards

Eine Arbeitsgruppe der Länder hatte bis Ende Januar verhandelt, welche bundesweiten Standards eine solche Bezahlkartenlösung haben soll. Veröffentlicht waren dazu bisher lediglich Pressemitteilungen, nicht jedoch die konkrete Einigung. Auf Nachfrage von netzpolitik.org verwiesen uns Beteiligte darauf, dass diese mit Start des Ausschreibungsverfahrens verfügbar werden. Das jedoch ist noch nicht gestartet.

Nun veröffentlichte ausgerechnet Mecklenburg-Vorpommern nebenbei in seiner eigenen Ausschreibung die Liste der Länderforderungen (PDF). Dabei will das Land wie auch Bayern gar nicht an der gemeinsamen Vergabe teilnehmen – wohl aber kompatibel sein.

In der Liste enthalten ist nicht nur der geplante Funktionsumfang, den die Karten haben sollen. Sie enthält auch den gesetzlichen Änderungsbedarf, den die Länderarbeitsgruppe ausgemacht hat, vor allem im Asylbewerberleistungsgesetz. Das regelt, was etwa Antragstellenden und Geduldeten zusteht – und in welcher Form. Beispielsweise besagt es, wann die Schutzsuchenden ihren notwendigen Bedarf in Sachleistungen bekommen dürfen. Und dass sie „vorrangig Geldleistungen“ bekommen sollen, wenn sie außerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind.

Die Länderarbeitsgruppe will etwa, dass dieser Vorrang gestrichen wird und stattdessen eine Klarstellung erfolgt, damit die Bedarfe auch „im Wege einer Bezahlkarte erbracht werden können“. Außerdem steht im Asylbewerberleistungsgesetz, dass Geldleistungen „persönlich ausgehändigt werden“ sollen. Daran stören sich die Länder, denn der Vorteil der Karten soll ja gerade sein, dass die Asylsuchenden nicht mehr monatlich oder häufiger in der Schlange stehen müssen, um ihr Geld abzuholen.

Viele Monate mit der eingeschränkten Karte

Wesentlich weitreichender als eine redaktionelle Änderung ist folgender Punkt in der Ländereinigung:

Klarstellung in § 2 AsylbLG, dass auch an Bezieher von Analogleistungen diese in Form einer Bezahlkarte erbracht werden können.

Anfang Januar war er in einer Entwurfsfassung der Einigung noch als „offen“ markiert. Wenn Schutzsuchende in Deutschland ankommen, erhalten sie zunächst sogenannte Grundleistungen, die niedriger liegen als Sozialhilfe. Nachdem sie 18 Monate in Deutschland waren, haben sie dann Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe, die sogenannten Analogleistungen.

Sollen die Bezahlkarten also nicht nur für Grundleistungen angewendet werden, würden sie vom Übergangsinstrument zu einer lange währenden Einschränkung für die Antragstellenden. Je nach Ausgestaltung des Bundeslandes dann mit eingeschränkter Bargeldabhebung, Begrenzung der räumlichen Nutzbarkeit und der bezahlbaren Händlergruppen.

Viel Spielraum für die Bundesländer

„Es gibt keine vernünftigen Gründe für die Bezahlkarte“

Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sagt zu der Diskussion: „Viel problematischer als das Fehlen einer formalen Ermächtigungsgrundlage ist, dass es keine vernünftigen Gründe gibt, eine Bezahlkarte einzuführen.“ Sie koordiniert bei der Menschenrechtsorganisation Gerichtsverfahren zu sozialer Teilhabe und den Rechten von Geflüchteten. Die Juristin bezeichnet das Instrument als „eine reine Schikanemaßnahme“, die Geflüchtete vor erhebliche praktische Probleme stellt.

Es sei nicht belegt, dass es überhaupt signifikante Überweisungen in die Herkunftsländer gebe. Angesichts der Auszahlungen von meist weniger als 200 Euro an Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen hält sie das auch für „sehr unwahrscheinlich“. Solche Überweisungen zu verhindern, ist eines der politischen Ziele mit der Karte. Dabei ist überhaupt nicht bekannt, wie hoch die entsprechenden Überweisungen sind und ob sie, wie behauptet, auch zur Finanzierung von Schleuserkriminalität genutzt werden.

Der Mediendienst Integration geht etwa davon aus, dass Rücküberweisungen vor allem von Migrant:innen stammen, „die sich inzwischen am Arbeitsmarkt integriert haben“ – die also in der Regel über ein eigenes Konto verfügen und für die eine Bezahlkarte überhaupt keine Rolle mehr spielen würde. Sie würden etwa für Arzt- oder Schulbesuche genutzt.

Unters Existenzminimum gegängelt

Statt das ausgerufene Ziel zu erreichen führen die Karten laut Lincoln dazu, „dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum nicht mehr gewahrt ist“. Das mag zwar über die verfügbaren Beträge weiterhin formal der Fall sein, durch die Einschränkungen können den Geflüchteten aber viele Möglichkeiten entgehen, ihre Mittel sparsam einzusetzen.

Das ist beispielweise der Fall, wenn ihnen keine Überweisungen oder nur geringe Bargeldbeträge zur Verfügung stehen: „Betroffene können keine gebrauchten Dinge bei Ebay oder auf dem Flohmarkt kaufen“, so Lincoln. Günstige, gebrauchte Handys oder Fahrräder sind so unerreichbar. „Verträge können aufgrund der fehlenden Möglichkeit von Überweisung und Lastschrift nicht abgeschlossen werden. Handyverträge oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen sind dadurch ausgeschlossen. Anwaltskosten können nicht gezahlt werden.“

Zweifelhafter Abschreckungseffekt

Ein weiteres proklamiertes Ziel der Bezahlkarten soll ein Abschreckungseffekt sein. Sozialleistungen sollen unattraktiver werden, damit weniger Menschen nach Deutschland fliehen. Diese erhoffte Abschreckung ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sie ist auch in ihrer Wirksamkeit zweifelhaft.

So nannte es der Migrationsforscher Jochen Oltmer von der Uni Osnabrück gegenüber dem MDR einen „Irrglauben, dass ein winziges Element deutscher Asylpolitik wie die Geldkarte Menschen aus Krisenregionen abhalten werde, die oft lebensgefährliche Flucht nach Europa und Deutschland zu wagen“.

Die Einigung der Länder im Volltext

Anforderungen an die Bezahlkarte (Bundeseinheitliche Mindeststandards)

  • Guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung)
  • Bezahlkarte als Bargeldsurrogat, nicht als Kontoersatz
  • Karte sowohl physisch als auch möglichst digital auf dem Smartphone
  • Kein Einsatz im Ausland
  • Keine Karte-zu-Karte-Überweisung
  • Keine Überweisung ins In- und Ausland
  • Möglichkeit des Ausschlusses/Einschränkung von Onlinekäufen außerhalb der EU und Money Transfer Services (z.B. Western Union), um Geldtransfer an Familien auf diesem Weg zu unterbinden → sofern technisch möglich
  • Anschlussfähigkeit an das allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem
  • Technische Anschlussfähigkeit zur Nutzung durch die Leistungsbehörden der Kommunen
  • Der Kartenherausgeber muss sich vertraglich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichten.
  • Zentrale Benutzerverwaltung durch Kartendienstleister (Hotline 24/7 wg. Sperrung, technischer Probleme, etc.). Die Kundenbetreuung sollte in verschiedenen Sprachen sichergestellt werden, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer.
  • Sperrung der Karte jederzeit auf Veranlassung der Leistungsbehörde (z. B. bei Missbrauch) bzw. durch den Leistungsbeziehenden selbst
  • Verknüpfung der Karte mindestens mit der AZR-Nummer, um doppelte Ausstellungen zu verhindern, sofern dies in den Fachverfahren möglich ist
  • Die Auftragnehmer müssen sich bereit erklären, ihr System etwa bei Gesetzesänderungen anzupassen
  • Einfaches Aufladen durch Behörden per Überweisung (Echtzeitüberweisung muss möglich sein)
  • Einsicht in den Guthabenstand durch den Leistungsberechtigten
  • Bargeldabhebung nur im Inland über einen vorher definierten Betrag
  • Einsicht in den Guthabenstand des Leistungsberechtigten durch die Leistungsbehörde für eine Übertragung auf neue Karte im Falle des Kartenverlusts (Integration in die Fachverfahren der Leistungsbehörden, z.B. PRO-SOZ zur Vermeidung von doppeltem Erfassungsaufwand)
  • Ausreichung der Bezahlkarten an die Bedarfsgemeinschaft
  • Möglichkeit bundesweiter oder bei Bedarf nur regionaler Nutzung durch Einschränkung der PLZ
  • Design neutral und diskriminierungsfrei
  • Möglichkeit des Ausschlusses bestimmter Händlergruppen/Branchen
  • Die Nutzung der Karte muss für die Leistungsberechtigten auch ohne zusätzliche Gebühren möglich sein
  • Anschlussoption der Kommunen, so dass Karte nach Zuweisung aus EAE unmittelbar in Kommunen genutzt werden kann
  • Prüfen, ob Ausgabe der Karten dahingehend möglich sein soll, dass Blankokarten der Behörde vorliegen, die bei Bedarf von dieser aktiviert werden und sofort einsatzbereit sind, um die Vorhaltung von Bargeld auszuschließen
  • Bundeseinheitliche mehrsprachige Hinweise zur Kartennutzung für die Leistungsbeziehenden
  • Bundesrechtliche Änderungen

  • Klarstellung in § 3 AsylbLG, wonach sowohl der notwendige Bedarf als auch der notwendige persönliche Bedarf auch als unbare Abrechnungen bzw. im Wege einer Bezahlkarte erbracht werden können und kein Vorrang der Geldleistung in § 3 Abs. 2 und 3 AsylbLG besteht.
  • Klarstellung in § 2 AsylbLG, dass auch an Bezieher von Analogleistungen diese in Form einer Bezahlkarte erbracht werden können.
  • Darüber hinaus stellt der Bund sicher, dass auch in § 1 Abs. 4 Satz 5 (Überbrückungsleistungen), 1a Abs. 1 Satz 4 (Anspruchseinschränkungen) und 11 Abs. 2 Satz 3 AsylbLG (Reisebeihilfen) die Leistungsgewährung in Form von unbaren Abrechnungen oder einer Bezahlkarte möglich ist. Dabei muss die Möglichkeit nur Sachleistungen oder auch nur Geldleistungen (z.B. in Fällen einer Reisekostenbeihilfe, wo also nur kurzzeitig z.B. zur Weiterreise in ein anderes zuständiges Bundesland Leistungen gewährt werden) zu gewähren erhalten bleiben.
  • Änderung von § 3 Abs. 3 Satz 3 AsylbLG mit Möglichkeit der Direktzahlung von KdU und Heizung an Vermieter oder andere Empfangsberechtigte, um weitere Bargeldmöglichkeit einzuschränken.
  • Änderung des § 3 Abs. 5 S. 1 AsylbLG notwendig, um bei den Auszahlungsmodalitäten Abstand von dem Wort „aushändigen“ zu nehmen.
  • Nach Vorlage eines konkreten Bezahlkartenmodells wird der Bund prüfen, ob zusätzliche Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung von den für das AsylbLG zuständigen Behörden an den betreffenden Kartendienstleister erforderlich sind. Zudem könnten solche für die Einsichtnahme der Leistungsbehörde in den Guthabenstand erforderlich werden.
  • Ausdrückliche Aufführung einer Bezahlkarte als Form der Leistung im AsylbLG.
  • Nach Vorlage eines konkreten Bezahlkartenmodells wird der Bund prüfen, ob – neben den Änderungen am AsylbLG selbst – auch ggf. erforderliche Änderungen in den Regularien des Finanzmarkts notwendig sind (z. B. wenn sehr strenge Vorgaben der Geldwäsche für das spezielle Angebot einer Bezahlkarte angepasst werden müssen, um praktikable Lösungen zu ermöglichen)
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    Author: Anna Biselli

    https://www.bachhausen.de/koalitionsstreit-diese-gesetze-sollen-fuer-die-bezahlkarte-geaendert-werden/

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    Koalitionsstreit: Diese Gesetze sollen für die Bezahlkarte geändert werden

    Asylsuchende sollen künftig eine Bezahlkarte statt Bargeld bekommen, darin sind sich Bund und Länder einig. Doch ob dafür Bundesgesetze geändert werden müssen, führt in der Ampelkoalition zu Streit. Wir erklären die Wunschliste der Länder.

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