Viele Betroffene sprechen erst nach Jahren über sexualisierte Gewalt – oft aus Angst, Scham oder wegen traumatischer Erfahrungen. Nach fünf Jahren greift die Verjährung. Eine Strafverfolgung ist dann in der Regel nicht mehr möglich, auch wenn später noch Beweise auftauchen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD will die Frist deshalb auf 20 Jahre verlängern.






