Zweithöchste #Waldbrandstufe im #Rheintal
>Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in unseren Wäldern besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um ein Feuer auszulösen. Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten.










