⛑🏳 Absoluter Meilenstein: die vier „modernen“ Genfer Konventionen wurden heute vor 75 Jahren unterzeichnet. Die I. (Schutz im Landkrieg), II. (Schutz im Seekrieg) und III. (Schutz von Kriegsgefangenen) wurde aufgrund der Erfahrungen des 2. Weltkriegs durch eine IV. (Schutz von Zivilpersonen) ergänzt. Wichtig aber: die „alten“ Abkommen blieben in Kraft, so dass Staaten, die zwar den alten, aber nicht den neuen Abkommen beigetreten waren, weiterhin gebunden blieben. Wie wichtig das war, zeigte sich nach 1990: die wieder souverän gewordenen Staaten, die zwar früher den alten Abkommen beigetreten, 1949 aber bereits von der Sowjetunion okkupiert waren, konnten nahtlos an ihren alten völkerrechtlichen Status anschließen, bevor sie dann den neuen Abkommen beigetreten sind. Heute gehören alle Staaten weltweit den Genfer Abkommen an, die Konventionen gelten inzwischen sogar auch als sog. „Völkergewohnheitsrecht“.
"Diese Konventionen sind das Herzstück des humanitären Völkerrechts und repräsentieren unsere tiefsten menschlichen Werte", sagt der Vizepräsident unseres Partnerlandesverbandes Bayerisches Rotes Kreuz, Andreas Krahl.
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