Warum der #Köln- #Beschluss einem #AfD- #Verbotsverfahren nicht entgegensteht.
Das Verwaltungsgericht ( #VG ) Köln hat mit Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. 13 L 1109/25) dem Bundesamt für Verfassungsschutz ( #BfV ) untersagt, die Alternative für Deutschland ( #AfD ) als „gesichert #rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Das klingt erst mal wie ein Stoppschild für Bemühungen um ein #Verbotsverfahren der #AfD. Aber das ist es nicht.

Warum der Köln-Beschluss einem AfD-Verbotsverfahren nicht entgegensteht
Das VG Köln stoppt vorerst die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Doch das ist nicht das Aus für ein Verbotsverfahren. Warum der Beschluss vor allem die Schwächen des Verfassungsschutzes offenlegt – nicht die Harmlosigkeit der AfD, analysiert Bijan Moini.

