📌 Unzulässige F1-Savannah-Haltung
Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt: Eine F1-Savannah gilt wegen erheblicher Sicherheitsbedenken nicht als übliches Haustier in Wohngebieten – ein Formfehler macht das Verbot nicht wett.
#OVGNRW #BauNVO #Tierschutz
https://www.ra-kotz.de/savannah-katze-f1-haltung-im-allgemeinen-wohngebiet-unzulaessig.htm


