Regierungssprecherin gibt Rohmaterial an CDU-Agentur weiter. Mitarbeiter bekommen „Maulkorb". Staatskanzlei-Chef „bedauert den Anschein".
BVerfG: Staatliche Öffentlichkeitsarbeit darf keine Parteiwerbung sein.
MZ-Bericht: https://www.michaelscholz.org/2026/03/19/staatskanzlei-video-cdu-neutralitaetspflicht/
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