Versicherungskennzeichen sind #verpflichtend für #Elektrokleinstfahrzeuge wie #eScooter, #sPedelecs oder einige #Krankenfahrstühle und #zulassungsfreie, #motorisierte #Kleinkrafträder mit einem #Hubraum von bis zu 50 cm³ mit einer #Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Ausnahmefällen 60 km/h), wie #Roller und #Mopeds.
https://polizei.nrw/presse/neue-versicherungskennzeichen-am-1-maerz-2026
