Weil den Angeklagten deshalb nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass sie Günter T. während der Misshandlungen auch den Schädelbasisbruch zugefügt hatten, der schließlich zu seinem Tode führte, wurden sie noch während des Prozesses auf freien Fuß gesetzt und letztlich nur wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren verurteilt.
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Das Konzentrationslager Sachsenhausen wurde vor 81 Jahren von polnischen und sowjetischen Truppen befreit.
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