#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG #Normstruktur
#Geltung #jeweils für #Ehe und #Familie
#Subjektive #Strukturelemente:
-> #Abwehrrecht gegen #Eingriffe des #Staates
-> #Schutzpflicht des #Staates
-> #Leistungsrechte für #Ehepartner, die sich aus der #Normierung #ableiten
#Objektive #Strukturelemente:
-> #Wertentscheidung
-> #Institutsgarantie
#Einzelgarantien: Art. 6 #Abs. 2 und 3 GG #lex #specialis zu Abs. 1;