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SozialweltenApr 21, 2025

#Basisinnovation​en müssen #zukünftig nicht #zwangsläufig aus der #klassisch​en #Sachgüterindustrie kommen, sondern #immateriell​e #Wert​e stünden im #Vordergrund. Daraus lasse sich ablesen, dass #Dienstleistungsinnovation​en #zukünftig​e #volkswirtschaftlich​e #Entwicklungstreiber sein könnten, die immer mehr an #Bedeutung gewinnen.

#Innovation #Innovationsforschung #Kondratieff #Zyklus #Lebenszyklus #Tourismus

#Schreyer #Innovationsmanagement #Hotellerie S.12 ff.

SozialweltenAug 3, 2021

#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

#Gewährleistungen

-> #Abwehrrecht
in #Bezug auf #Erhebung von #Daten

-> #Schutzpflicht
#Staatlicher #Schutzauftrag; #Weiter #Entscheidungsspielraum des #Gesetzgebers, aber #Untermaßverbot: u.a. #Schutz gegen #Schmähkritik; #immaterieller #Schadensersatz: #Wunderwurzel #BGHZ 35,363

-> #Leistungsrecht
#Auskunftsanspruch: #Einsicht in #Unterlagen zur #eigenen #Abstammung

#Vorlesung 18,3
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenJul 27, 2021

#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG

#Familie

#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen

#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht

#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht

#Vorlesung 15,2
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenJul 26, 2021

#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6

#Eingriff in den #Gewährleistungsbereich von Art. 6 GG:

#Staatliche #Maßnahmen, die die #Ehe im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen.

#Fallgruppen:
#Erschwerung #Vereinbarkeit von #Ehe und #Beruf
#Ehelosigkeit als #rechtliche #Voraussetzung für #Geschlechtsumwandlung
#Ungleichbehandlung #Eheleuten und #Ledigen

#Beeinträchtigung

#Vorlesung 15,2
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenMay 25, 2021

#Rechtsfolge #ungerechtfertigter #Benachteiligung
#Verstoß gegen #Benachteiligungsverbot des §7 Abs.1 #AGG

#Unwirksamkeit / #Leistungsverweigerungsrecht / #Finanziell​er #Ausgleich

= #Schadensersatz / #Entschädigung nach §15AGG

#Interessanterer #Fall: #immaterieller #Schaden nach §15 Abs. 2 #AGG: #Höhe des #Schadenersatz wenn bei #benachteiligungsfreier #Auswahl #eingestellt (!) worden wäre #unbegrenzt. #Regelmäßig max 1 #Jahresgehalt

#Junker #Arbeitsrecht Rn170ff.
#Arbeitsvertragsrecht

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