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Nächtlicher Betrieb von Mährobotern verboten - Landkreis Hameln-Pyrmont erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren
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Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren ab dem 13.05.2026 den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt.
https://www.hameln-pyrmont.de/Wir-f%C3%BCr-Sie/Aktuelles/Pressemitteilungen/N%C3%A4chtlicher-Betrieb-von-M%C3%A4hrobotern-verboten-Landkreis-Hameln-Pyrmont-erl%C3%A4sst-Allgemeinverf%C3%BCgung-zum-Schutz-von-Igeln-und-anderen-kleinen-Wildtieren.php?object=tx,2561.5.1&ModID=7&FID=3767.1806.1&NavID=2561.50&La=1
😍 Das ist zum Schutz der #Igel längst überall überfällig 😍
#Hamburg hat jetzt ein nächtliches #Fahrverbot für #Mähroboter
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Seit dem 24.09.2025 gilt die Allgemeinverfügung zum Betrieb von Mährobotern mit sofortigem Vollzug.
Automatisiert gemäht werden darf demnach von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang. Und damit klar ist welche Zeiten gelten, verlinkt die Verordnung https://sonne-heute.de/hamburg/
Aber es werden Ausnahmen definiert:
Hier nachzulesen:
https://www.hamburg.de/resource/blob/1100944/f8199ec52cf4995bfa12cbe3fdeb7fae/d-allgemeinverfuegung-maehroboter-data.pdf
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