Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat auf die Klage des Österreichers Martin Sellner die Rechtswidrigkeit eines gegen ihn verhängten Aufenthaltsverbots der Gemeinde Neulingen festgestellt.
Martin Sellner ist führende Figur der rechtsextremen "Identitären Bewegung", aus Österreich und tritt regelmäßig auch in Deutschland, z.B. bei der AfD auf.
Er wollte 2024 in Baden-Württemberg eine Lesung abhalten. Die zuständige Gemeinde sprach daraufhin ein Aufenthaltsverbot dahingehend aus, dass es Sellner untersagt sei, sich von Samstag, 3. August 2024, 0:00 Uhr, bis Sonntag, 4. August 2024, 12:00 Uhr, im Gemeindegebiet aufzuhalten.
Nun hat das Verwaltungsgericht dies beanstandet, denn es gebe keine Anhaltspunkte, dass von Sellner mit "strafbaren Äußerungen zu rechnen" gewesen sei.
Die Spielräume für Rechtsextreme werden staatlicherseits immer mehr ausgeweitet: mal freiwillig, wenn Schulen vor Wahlen, die Räume der AfD öffnen, oder wenn Gerichte einem Martin Sellner quasi dessen Unbedenklichkeit attestieren.
https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/26471758/?LISTPAGE=26209335
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