Wer sich angesichts der Polizeimaßnahmen gegen die Nazis aufgrund des Versammlungsrechts NRW freut sollte sich daran erinnern, dass dieselbe Polizei schon beim nächsten Gegenprotest beschließen kann, dieser sei nicht "kommunikativ" sondern auf Störung ausgelegt und den Protest verbieten kann.
(§7: Störungsverbot. Der feuchte Traum des Herrn Reul. Nur etwas abgemildert durch §7 Nummer 3)
@breakdownthewalls @RDL @Orkan_der_rechtspflege
In NRW hat sich Innenminister Herbert Reul dafür eingesetzt, dass "Gegendemonstrationen" generell verboten werden sollen. Nur etwas abgeschwächt ist das dann ins NRW Versammlungsrecht übernommen worden. Blockaden sind seitdem strafbar. Allein der Aufruf zu Blockaden und die Ankündigungen etc. sind ebenfalls strafbar.
#HReul #Versammlungsrecht #Repression #CDU #DieGrünen


