Freigelassen im Angesicht des Todes â ein System, das bis zuletzt verwahrt.
Lothar H. saĂ in Hessen in Sicherungsverwahrung. Ăber seinen Tod habe ich schon an anderer Stelle berichtet. Nun liegt der die Entlassung anordnende Beschluss des Landgerichts vor.
Angesichts einer fortgeschrittenen Krebserkrankung wurde die Freilassung von Lothar ab dem 15. Oktober 2025 angeordnet. Rein formal folgt die Kammer den gesetzlichen Vorgaben, reiht Gutachten, Vollzugsberichte und Anhörungen aneinander und gelangt am Ende zur Prognose, dass Lothar aufgrund seines körperlichen Verfalls keine erheblichen Straftaten mehr begehen könne.
Doch gerade diese scheinbare SelbstverstĂ€ndlichÂkeit offenbart die AbgrĂŒnde dieses Strafsystems. Nicht ein humaner Umgang mit Krankheit, Altern und Sterben fĂŒhrt zu dieser Entlassung, sondern allein die UnfĂ€higkeit des Körpers, Gewalt auszuĂŒben. Der Staat erkennt die MenschenwĂŒrde des Verwahrten erst in dem Moment an, in dem sein Körper so geschwĂ€cht ist, dass er als ungefĂ€hrlich gilt. HumanitĂ€t wird disponibel, abhĂ€ngig von körperlicher FunktionsfĂ€higkeit.
Dem gehe ich einer Besprechung des Beschlusses nach. Dort ist der Beschluss in anonymisierter Fassung abrufbar.
https://breakdownthewalls.site36.net/2025/12/11/freigelassen-im-angesicht-des-todes-ein-system-das-bis-zuletzt-verwahrt/
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