#Juristische #Ausbildung im #Fall des #Patentanwaltes #nachgelagert #aufbauend auf #technischer #Ausbildung und #praktischer #Tätigkeit.
#Unterscheidung
#Theorie ist auch #Praxis, nur nicht so #verschwitzt.
Das, was dem #Ingenieur #hier ein #Werkzeug zur #Bearbeitung #ökonomischer #Lebenschance durch #Wettbewerb auf #naturwissenschaftlich #hergeleiteter #Grundlage ist, ist dem #Rechtswissenschaftler #Bedingung der #Möglichkeit für #Ordnung.