Wer als Selbständige*r oder #KMU die Corona-Hilfen des Bundes in Anspruch genommen hat ("Überbrückungshilfe" bzw. "Neustarthilfe"), sollte sich drauf gefasst machen, die evtl. in voller Höhe(!) zurückzahlen zu müssen – womöglich sogar plus Zinsen.
Denn es gibt die ersten Urteile, wonach es sich nicht um Liquiditätshilfen handelt, sondern um Verstöße gegen EU-Beihilferecht.
Wird noch ne Weile dauern, bis das final entschieden ist.



