#Falsche #Angaben machen, um sich in ein #Unternehmen einzuschleichen ist nicht durch #grundgesetzliche #Pressefreiheit geschützt. Die #Verbreitung der #rechtswidrig #erlangten #Information ist dagegen #geschützt.
Zu #rechtswidrig #beschafften #Informationen
#BVerfGE 66, 116 #Wallraff / #Bildzeitung
#Bedeutung der #Informationen für die #Unterrichtung der #Öffentlichkeit und für die #öffentliche #Meinungsbildung muss #Rechtsbruch #überwiegen.