Ihr habt in den letzten Jahren mitbekommen, wie Städte und Gemeinden versucht haben die AfD aus ihren Veranstaltungsräumen heraus zu halten?
Nun, bei uns in Erding wurde der Bock jetzt zum Gärtner befördert: Die Stadt hat einen AfD Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadthalle Erding entsendet:
https://www.erding.de/vertreter-in-anderen-organisationen
Was ich in Gesprächen gehört habe: Das sei ein Automatismus, da §6 der Geschäftsordnung der Stadt Erding die Mitglieder von Ausschüssen am Verhältnis der Stärke von Fraktionen und Ausschussgemeinschaften festlegt.
Allerdings ist die Stadthalle eine private Gesellschaft im Besitz der Stadt Erding und kein Ausschuss. Auch konnte ich in der Geschäftsordnung keinen Hinweis finden das beides gleich gesetzt wird.
Im Gegenteil: §2 behandelt "Angelegenheiten, die der Stadtrat nicht übertragen kann" und führt da unter Punkt 23 explizit auf "23 . der Vorschlag die Entsendung und Abberufung von Vertretern und Vertreterinnen der Stadt in andere Organisationen und Einrichtungen"
Siehe auch: https://www.erding.de/geschaeftsordnung?file=files/Erding/2024/Politik/Dokumente/Geschäftsordnung/GGGGeschaeftsordnung200526.pdf
In der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern konnte ich bisher dazu auch nichts finden:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO/true
#Erding #Bayern #NoAfD