Wichtige News für alle Bau-Vergabestellen: Der DVA hat geliefert. § 3a VOB/A wurde neu gefasst.
Die neuen nationalen #Wertgrenzen ab Januar (netto):
🔹 #direktauftrag 50.000 €
🔹 Freihändige #Vergabe: 100.000 €
🔹 Beschränkte #Ausschreibung: 150.000 € (ohne Teilnahmewettbewerb)
Das ist der erhoffte Abbau von Hürden im #Unterschwellenbereich.
Alle Details: https://zurl.co/Eu1tR
#Vergaberecht #VOB #Baurecht #PublicProcurement #Verwaltung #Bau
§ 3a VOB/A wird neu gefasst - Neue Wertgrenzen gelten ab dem 01.01.2026 - Vergabeblog
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 16.12.2025 eine Änderung der "Zulässigkeitsvoraussetzungen" nach § 3a VOB/A im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.