#Drohnenstalking #DigitaleGewalt
Drohnen-Stalking ist strafbar nach § 238 StGB, wenn die Drohne wiederholt zur Belästigung oder Überwachung eingesetzt wird. Strafmaß: bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Was nützt dieser § wenn die Polizei nicht handlungsfähig ist?
Bitte unterschreibt meine Petiton und fordert #Polizei und vor allem die verantwortlichen Politiker zum Handeln auf!
Wird die Drohne nicht auf Sicht geflogen, wird die Frau mit dem Stalking allein gelassen !!!




