𝗔𝗹𝘄𝗲𝗲𝗿 𝘀𝘁𝗼𝗿𝗶𝗻𝗴 𝗯𝗶𝗷 𝗴𝗿𝗼𝘁𝗲 𝗰𝗹𝗼𝘂𝗱𝗱𝗶𝗲𝗻𝘀𝘁, 𝘄𝗮𝘁 𝗺𝗮𝗮𝗸𝘁 𝘇𝗲 𝘇𝗼 𝗸𝘄𝗲𝘁𝘀𝗯𝗮𝗮𝗿?
Deze maand waren er twee grote storingen bij clouddiensten van Microsoft en Amazon. Wat maakt deze diensten kwetsbaar, en waarom is de impact van een storing zo groot?
𝗔𝗹𝘄𝗲𝗲𝗿 𝘀𝘁𝗼𝗿𝗶𝗻𝗴 𝗯𝗶𝗷 𝗴𝗿𝗼𝘁𝗲 𝗰𝗹𝗼𝘂𝗱𝗱𝗶𝗲𝗻𝘀𝘁, 𝘄𝗮𝘁 𝗺𝗮𝗮𝗸𝘁 𝘇𝗲 𝘇𝗼 𝗸𝘄𝗲𝘁𝘀𝗯𝗮𝗮𝗿?
Deze maand waren er twee grote storingen bij clouddiensten van Microsoft en Amazon. Wat maakt deze diensten kwetsbaar, en waarom is de impact van een storing zo groot?
Das wirkt seriös und ist auch sehr beruhigend.
#Microsoft verspricht #Europa Cloudverfügbarkeit.
Der Microsoft-Topmanager Brad Smith greift #Trump an. Das Unternehmen werde jede Anordnung der US-Regierung zur Einstellung von #Clouddienst en für Europa gerichtlich anfechten.
Kosten für #Clouddienste werden massiv unterschätzt.
Die Multi-Cloud-Strategie der #Bundesregierung kann Abhängigkeiten verringern, schafft aber #Sicherheitsbedenken. Und finanziell gibt es kaum Spielraum.
Eine kleine Anfrage der Partei #DieLinke zum Einsatz von #OpenSource-Software und der #Datensicherheit zeigt, dass beim Bund nicht nur auf den eigenen #Clouddienst #Bundescloud gesetzt wird, sondern eine Vielzahl kommerzieller Anbieter beansprucht...
Vanuit de BIO 2.0 concept documentatie. Denk ik wel relevant in de recente (weer opgelaaide) gesprekken rondom afhankelijkheden van buitenlandse clouddienst leveranciers...
De staatssecretaris van Koninkrijksrelaties en Digitalisering heeft bestuurlijk gereageerd op de conclusies en aanbevelingen en geeft toe dat het zorgelijk is ....
Hoeveel #clouddienst contracten zijn al afgesloten met een looptijd ....
#Microsoft Einführung bei der #BundesagenturFürArbeit
Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 #DSGVO
https://fragdenstaat.de/a/294483
#MicrosoftTeams #Clouddienst #MicrosoftCloud #Datenschutz #Privacy #FragDenStaat #Bundesagentur
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag. Laut einer öffentlichen Aussage des CIO der BA auf der Plattform „LinkedIn“ (https://de.linkedin.com/posts/stefan-latuski_beh%C3%B6rde-deutschland-cloud-activity-7138810828199194624-y5Op) geht „die größte Behörde in Deutschland in die Cloud“ und „Bundesagentur für Arbeit führt Microsoft Teams ein“. Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang Folgendes zu: Den Bericht über die im Rahmen dieses Einführungsprojekts durch die BA durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Da sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wiederholt kritisch zum rechtskonformen Einsatz der Microsoft-Dienste geäußert hat, ist es von großem öffentlichen Interesse, wie die BA einen solchen sicherstellt. Als ggf. datenschutzrechtlich betroffene Person sowie als Bürger, dem das rechtmäßige Handeln „seiner“ staatlichen Behörden am Herzen liegt, möchte ich dies anhand der relevanten Informationen aus dem DSFA-Bericht überprüfen. Konkrete personenbezogene Angaben Dritter oder Angaben, die die Sicherheit der Datenverarbeitung der BA gefährden könnten, sind nicht Teil dieser Anfrage und dürfen, sofern Bestandteil des DSFA-Berichts unkenntlich gemacht werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen