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@stephie_hamburg @plyspomitox Das Standesamt #Bremen-Mitte hat meine Fragen nicht verstanden. Vor allem nicht, dass ich im Namen der Gruppe frage, um die Infos weitergeben zu können.
Naja, Ende Juli noch mal per Telefon durchfragen, wer das wirklich beantworten kann.
das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist am 12.04.2024 im Bundestag beschlossen worden. Das Gesetz tritt in zwei Teilen in Kraft - grundsätzlich zum 01.11.2024. Ab diesem Zeitpunkt können Erklärungen im Standesamt abgegeben werden.
Als Ausnahme tritt § 4 SBGG bereits zum 01.08.2024 in Kraft, damit der Erklärungswunsch bereits ab dem 01.08.2024 beim Standesamt angemeldet werden kann. Sollte Ihr Erklärungswunsch fortbestehen, melden Sie sich gerne wieder per E-Mail ab dem 01.08.2024. Für Ihre Nachricht nutzen Sie bitte unser Funktionspostfach [email protected] .
Aufgrund der Vielzahl der bereits jetzt eingehenden Anfragen rechnen wir mit einer starken Nachfrage für Erklärungstermine ab dem 01.11.2024. Wir versuchen alle Anmeldungen, die ab dem 01.08.2024 eingehen, zeitnah zu beantworten und bedanken uns für Ihr Verständnis, falls sich direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes durch eine besonders starke Nachfrage die Reaktionszeit etwas verlängern sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt Bremen-Mitte
