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SozialweltenJun 1, 2021

#Falsche #Angaben machen, um sich in ein #Unternehmen einzuschleichen ist nicht durch #grundgesetzliche #Pressefreiheit geschützt. Die #Verbreitung der #rechtswidrig #erlangten #Information ist dagegen #geschützt.

Zu #rechtswidrig #beschafft​en #Information​en
#BVerfGE 66, 116 #Wallraff / #Bildzeitung

#Bedeutung der #Informationen für die #Unterrichtung der #Öffentlichkeit und für die #öffentliche #Meinungsbildung muss #Rechtsbruch #überwiegen.

#Vorlesung 10,2
#Grundrechte #Nußberger

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