@kkarhan @vvnbda Basiskonten gibt es nur für Menschen ("Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten und noch kein Zahlungskonto in Deutschland haben. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende. Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben ebenfalls diesen Anspruch."), nicht für Organisationen/Vereine: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html

#basiskonto #basiskonten

Basiskonto

Grundsätzlich haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Das schließt auch Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende ein. Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben ebenfalls diesen Anspruch.

BaFin

@soli_mtk ich rechne damit dass dies als #Geldwäsche bekämpft werden wird.

#Protip: mit #Bezahlkarte einfach #Bargeld beim #Einkauf abheben und ein #Basiskonto eröffnen um dort jenes einzuzahlen!

  • #Basiskonten müssen von den Banken angeboten werden und nur Straftaten gegen Bank und deren Personal, Nutzung für illegale Aktivitäten und unrictige Angaben bei Eröffnung (#KYC!) erlauben eine Ablehnung derselben!