Zitat aus dem Newsletter von Thomé, Punkt 5.:
"Die Bundesagentur für Arbeit muss einräumen, dass die Fehlerquote im Jahr 2024 bei 22 % lag – und dies, obwohl die Berechnung des Arbeitslosengeldes ein Top-Risikothema der internen Qualitätssicherung #Arbeitslosengeld war."
Bei so einer Fehlerquote also immer fleißig Widerspruch einlegen, wenn euch der Bescheid komisch vorkommt!
https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-09-2026-vom-02-03-2026.html



