#Mehrere #Bedingungen sind jeweils für sich als #Ursache eines #Erfolgs #anzusehen, wenn sie zwar #alternativ, aber nicht #kumulativ #hinweggedacht werden können, ohne dass der #Eintritt dieses #Erfolgs unter den #gegebenen #Umständen nicht mehr #hinreichend #erklärt werden kann.
-> Bei (#echter) #alternativer #Kausalität gilt für jede #Alternative #Kausalität (+)
(Bedeutet: sie wird bejaht)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 07a



