Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung fehlten zentrale Informationen – Maßnahmen, Minderungswirkungen, Emissionslücke. Das verletzt Art. 7 der Aarhus-Konvention.
Wer Menschen an Klimapolitik beteiligen will, muss ihnen die nötigen Grundlagen geben. Alles andere ist eine Scheinbeteiligung.
🔗 https://greenlegal.eu/publikation/pressemitteilung-beschwerde-zum-accc-wegen-mangelhafter-ksp-beteiligung/
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