@dideldum @andih Antwort, wenn man nicht weiß, wofür das „D“ in #DSGVO steht. Wenn man dann noch, in der Argumentation, trotz Erwähnung und beigefügtem Link, den Cloudact ignoriert und unbelehrbar übergeht, dass es unerheblich in der DSGVO ist, wer was macht, sondern der Geltungsbereich darin liegt, wer außerhalb des Rechtsbereiches was machen kann (!), der zeigt sich in diesem Dialog nur als Dunning-Kruger-Beispiel und #Zeitdieb . Bye.