Wort der Woche 46: Pressefreiheit
Am Sa. 15. November ist der Writers in Prison Day und daher wollen wir in dieser Woche das Lemma Pressefreiheit betrachten. Pressefreiheit bedeutet die Möglichkeit, über Ereignisse von öffentlichem Interesse zu berichten. Das hängt mit dem Recht auf Meinungsfreiheit zusammen. Jeder und jede hat das Recht, frei über seine oder ihre Anliegen zu berichten. Es darf also keine Zensur geben. Gleichzeitig gibt es Einschränkungen dieser Pressefreiheit. Es gilt, die Privatsphäre von Personen zu schützen. So darf nicht behauptet werden, jemand habe eine Straftat begangen, bevor ein Gericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Oft findet man deshalb Begriffe wie mutmaßlich oder es gilt die Unschuldsvermutung.
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