#Rücktritt vom #Kaufvertrag nach § 346 #BGB als #Beispiel für #Relevanz #historisch​er #Auslegung. #Rechtsfolge im #wörtlich​en #Sinn ist #Zurückgewähren bereits #empfangen​er #Leistung​en; Die #Frage nach #zahlen müssen des #Kaufpreis​es, bevor dieser #zurückgewährt werden kann ist (dem #Wortsinn nach) nicht umfasst.

#Wörtlich #Historisch #Gesetzesauslegung #Auslegungsmethode

#Brox, #Walker - #BGB #Allgemein​er #Teil, S. 35