#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG
#Sachlicher #Schutzbereich: #Umfassender #Schutz;
#Werkbereich und #Wirkbereich der #Kunst mit #umfasst;
#Ähnlichkeit zu #anderen #Grundrechten:
#Pressefreiheit: #Herstellung / #Verbreitung
#Religionsfreiheit: #Forum #internum / #Forum #Externum;
#Fremdes #Eigentum: #Graffiti?
Heute: #Schutzbereich #eröffnet; #BVerfG #NJW 2016, 2247/2251