Die E-Mails zwischen #Spahn / #Lauterbach und #RKI Spitze #Wieler / #Schaade aus den #Corona Jahren sind jetzt bei @fragdenstaat öffentlich: https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-antrag-rechtliche-stellung-des-rki-und-korrespondenz-mit-bm-n-der-gesundheit/ Quelle: Investigativstation (http://investigativstation.de)
Initial berichtet hatten wir zu den Mails im Stern: https://www.stern.de/politik/jens-spahn--so-ignorierte-der-minister-in-der-pandemie-seine-experten-35966200.html
Wer die Mails einordnen oder auswerten möchte, beachte bitte insbesondere bezüglich der Schwärzungen den Hinweis in der Zusammenfassung: https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-antrag-rechtliche-stellung-des-rki-und-korrespondenz-mit-bm-n-der-gesundheit/
IFG-Antrag Rechtliche Stellung des RKI und Korrespondenz mit BM'n der Gesundheit
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2021 wurde rechtlich geprüft, wie weit die Weisungsbefugnisse des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bzw. des amtierenden Ministers gegenüber dem RKI in Bezug auf technische Dokumente des RKI reichen. Unter Berufung auf die Informationsfreiheitsrechte beantrage ich hiermit: 1. die Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung 2. die interne sowie externe Korrespondenz der RKI-Leitung sowie der zuständigen RKI-Bereiche zur Vorbereitung dieser Prüfung (gemeint sind Gesprächsnotizen und -protokolle sowie sämtliche schriftliche Korrespondenz zur internen wie externen Abstimmung, zur Beschreibung des Prüfauftrags, zur Beauftragung etwaiger externer Prüfer – in Bezug auf inhaltliche, nicht auf administrative Vorgaben) sowie etwaige Korrespondenz mit dem BMG im Zusammenhang mit den hier aufgeworfenen Rechtsfragen 3. die Ergebnisse etwaiger weiterer juristischer Prüfungen aus dem Zeitraum 2020 bis heute, die die Stellung des RKI gegenüber dem BMG sowie die Frage zum Gegenstand haben, wie weit die Weisungsrechte des Ministeriums gegenüber dem RKI reichen 4. die Auskunft, welche Kommunikationskanäle die jeweils amtierenden RKI-Präsidenten Wieler bzw. Schaade zur direkten Korrespondenz mit den jeweiligen Bundesgesundheitsministern Spahn bzw. Lauterbach im Zeitraum 1.1.2020 bis 23.07.2024 genutzt haben 5. Kopien sämtlicher direkter Korrespondenz zwischen den jeweils amtierenden RKI-Präsidenten Wieler bzw. Schaade mit den jeweiligen Bundesgesundheitsministern Spahn bzw. Lauterbach im Zeitraum 1.1.2020 bis 23.07.2024. In Bezug auf alle Punkte gilt: Die Namen von RKI-Mitarbeitern unterhalb des Präsidiums sowie von externen Personen mit Ausnahme der jeweils amtierenden Bundesgesundheitsminister können geschwärzt werden. In Bezug auf ggf. von externer Stelle erstellte Rechtsgutachten bezieht sich der Antrag ausdrücklich nur auf inhaltliche Aspekte, nicht auf rein administrative oder auf geschäftliche Fragen (etwa zur Höhe der Honorare). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen


