
P2P-Klage verloren, alles bestreiten bringt einen nicht weiter
Ein Mann verlor eine P2P-Klage, weil er nichts zur Aufklärung der Tat beigetragen hat. Er sagte nur aus, dass er es nicht gewesen sein kann.
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Abgemahnter verliert Klage, weil er nichts zur Aufklärung beigetragen hat
Der Abgemahnte hatte bis auf eine schriftliche Stellungnahme nichts zur eigenen Entlastung getan, weswegen er die P2P-Klage verlor.
TarnkappeFreifunker: Unterlassungserklärung über € 250.000 oder 6 Monate Haft
Wegen Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast wurde ein Berliner Freifunker in einem Filesharing-Fall für schuldig befunden.
Filesharing: Beklagter verurteilt trotz Hinweis auf Defekt technischer Komponenten
Trotz Angaben des Beklagten in einem P2P-Fall, sein Internet sei zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung nicht nutzbar gewesen, haftet er.
TarnkappeReißleine gezogen: Waldorf Frommer bleibt auf Gerichtskosten sitzen
In einer Klage warf der Rechteinhaber einem Berliner Anschlussinhaber vor, einen Film illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben.
TarnkappeFreifunker verliert P2P-Klage: Eigentor geschossen
Ein Eigentor hatte sich ein Freifunker mit seiner Klage in einem P2P-Fall geschossen. Er erfüllte nicht die sekundäre Darlegungslast.
TarnkappeSchadensersatz: Great Bowery verlangt 30.000 Euro für nur ein Foto
Verschiedene Anwaltskanzleien informieren aktuell darüber, dass es häufiger zu Abmahnungen von Fotos gekommen ist, besonders von Great Bowery.
TarnkappeSekundäre Darlegungslast erfüllt: Airbnb-Mieter Urheberrechtsverletzer
In einem P2P-Fall befand das AG Charlottenburg, dass die sekundäre Darlegungslast erfüllt wurde. Der Beklagte gab konkrete Hinweise zum Täter
TarnkappeSyrischer Student taucht nach Eingang der P2P-Abmahnung unter
In einer Klage nach einer P2P-Abmahnung erfüllte die Beklagte die sekundäre Darlegungslast, indem sie einen Schuldigen benennen konnte.
TarnkappeWaldorf Frommer kassiert nächste Niederlage vor Gericht
Aufgrund unzureichender Prozessvorbereitungen verlor die Medienkanzlei Waldorf Frommer einen P2P-Fall vor dem Amtsgericht Charlottenburg.
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