Ist das Presse oder kann das w...
'Alles oder nichts' nach dem zweiten BVerwG-Prozesstag
Der harte Kampf gegen rechtsextreme Propagandablätter.
@TheOneSwit nickt zustimmend Zumal die #Verfassungswidrig|keit der #NSAfD ohnehin nur durch das #BVerfG, nicht durch die @Bundesregierung, festgestellt wird (anders als ein #Vereinsverbot kann diese nicht vom @[email protected] erlassen und dagegen geklagt werden)!
#NotLegalAdvice #DEpol #NSAfDverbot #NSAfDverbotJetzt #NSAfDverbotSofort #AfD #AfDverbot #AfDverbotJetzt #AfDverbotSofort
Bundesinnenministerium verbietet das "Königreich Deutschland"
Das "Königreich Deutschland" ist eine der bundesweit bekanntesten "Reichsbürger"-Vereinigungen. Das Bundesinnenministerium hat es nun auf Grundlage des Vereinsrechts verboten. Von Michael Götschenberg und Holger Schmidt.
Ding-Dong, die AfD ist vom #Bundesverfassungsschutz als gesichert #rechtsextremistisch eingestuft. Wäre die AfD keine Partei, sondern ein gemeinnütziger Verein, würde das nicht automatisch ein #Vereinsverbot herbeiführen, aber den Verlust der #Gemeinnützigkeit. Denn im Gemeinnützigkeitsrecht gibt es eine #Klausel, dass nur gemeinnützig sein kann, wer auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
§51 der #Abgabenordnung stellt klar: Eine Organisation, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, kann keine Gemeinnützigkeit beanspruchen. Damit wird die Förderung von Demokratie klar von deren Unterminierung abgegrenzt.
Diese materiell gute Regel wird ergänzt durch eine formelle Regel, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes als Indiz reicht. Die Behauptung kann von einem Verein widerlegt werden. Doch das fällt ihm schwer, da er die Belege nicht kennt. (1/2 oder 3)
#Innenministerium hat sich mit einem #Vereinsverbot der „Freien Sachsen“ beschäftigt
#Sachsen #BMI #FreieSachsen
https://www.l-iz.de/politik/sachsen/2025/04/innenministerium-vereinsverbot-freien-sachsen-621998
@m0n0krom Jain.
Ja weil natürlich sowas nicht einfach sein solte (siehe NS-Herrschaft)
Nein weil es ja auch bisher keine Flut an #Vereinsverbot|en und #Organisationsverbot|en gibt, wenn diese sich als #Sekte (z.B. #Scientology) oder #Rechtsterroristen & #Politsekte (z.B. #FreieSachsen) oder klassische Terroristen (z.B. #Hamas) handelt.
Auch sind #Verbote per #Ministererlass nur gegen nicht-inkorporierte Organisationen möglich (u.a. ein Grund warum es i.d.R. notwendig und sinnvol ist nen e.V. zu begründen!).
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Anstatt jetzt wieder nur über ein #AfDverbot zu lamentieren, könnten die Helden der Demokratie in #thuringen noch vor dem WE alle Geldsammel- und Peripherie-Vereine der Nazipartei per Innenminister-Dekret mit einem #Vereinsverbot belegen, den ganzen braunen Sumpf hart razzen, und dann mal sehen was so zum Vorschein kommt.
Nur: Die #CDU kann es gar nicht riskieren, daß Razzien bei AfD, WU, AfD-Naziadel & Kameraden Hochnotpeinliches über sie zu Tage fördern.
Am Ende würde sie noch mitverboten. 🤯