Flughafen München: Startbahngegner prüfen weitere rechtliche Schritte

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer dritten Startbahn gilt unbefristet weiter, ein „ewiges Baurecht“ aber besteht laut VGH nicht. Letztes juristisches Mittel der unterlegenen Kläger ist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

Süddeutsche Zeitung